Wir (Coffee Espress – Ingo Lober) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.coffee-espress.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Coffee Espress, Inh. Ingo Lober
Haller Str. 183
74564 Crailsheim
https://alteseite.coffee-espress.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die folgenden Unvereinbarkeiten wurden festgestellt:
- Bilder und Grafiken verfügen teilweise nicht über alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte).
- Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind nicht auf allen Seiten ausreichend, insbesondere bei dekorativen Elementen oder eingebetteten Bannern.
- Bedienung per Tastatur ist nicht durchgängig möglich – bestimmte Navigationselemente und Filter sind nur per Maus erreichbar.
- Fehlende ARIA-Attribute bei interaktiven Elementen erschweren die Nutzung mit Screenreadern.
- PDF-Dokumente oder eingebundene Inhalte (z. B. Drittsysteme oder Widgets) sind nicht vollständig barrierefrei.
- Eine Erklärung in Leichter Sprache oder Gebärdensprache wird derzeit noch nicht angeboten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24








